Gefängnisseelsorge

„Jeder Mensch begeht Fehler. Der Beste unter ihnen ist derjenige, der Reue zeigt.“

Ausspruch des Propheten Mohammed

Gefängnisseelsorge

Jeder Inhaftierte hat ein Recht auf Seelsorge.

Die Gefängnisseelsorge ist gesetzlich geregelt: 

„Dem Gefangenen darf religiöse Betreuung durch einen Seelsorger seiner Religionsgemeinschaft nicht versagt werden. Auf seinen Wunsch ist ihm zu helfen, mit einem Seelsorger seiner Religionsgemeinschaft in Verbindung zu treten.“  (§ 53 StVollzG)

Unsere Seelsorgerinnen und Seelsorger besuchen daher muslimische Inhaftierte in folgenden Strafanstalten, damit auch sie nicht in doppelter Isolation leben müssen:

  • JVA Nürnberg
  • JVA Bamberg
  • JVA Bayreuth
  • JVA Ebrach
  • JVA Kaisheim
  • JVA Kronach

In Einzel- und Gruppengesprächen wollen wir den Menschen dabei helfen, sich von innen zu stärken und erfolgreich mit aktuellen Lebensumständen umzugehen. Menschen mit unterschiedlichsten Lebensgeschichten befinden sich heute aus den unterschiedlichsten Gründen im Gefängnis. Unabhängig davon, was sie getan haben, ändert sich ihr Leben damit schlagartig. Viele haben die Hoffnung auf ein straffreies Leben in Freiheit, andere nicht. Unser Ziel ist es, unseren Mitmenschen an der Seite zu stehen, ihnen zuzuhören und sie in ihrem Bestreben hin zu einem besseren Menschen zu bestärken. Im Prozess der Sinnfindung, der Selbstfindung und der Stärkung des Verantwortungsgefühls für die eigene Person und die Mitmenschen wollen wir stützend und ermutigend wirken.

„Dem Gefangenen darf religiöse Betreuung durch einen Seelsorger seiner Religionsgemeinschaft nicht versagt werden. Auf seinen Wunsch ist ihm zu helfen, mit einem Seelsorger seiner Religionsgemeinschaft in Verbindung zu treten.“ 

§ 53 StVollzG